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Webinar-Angebot: „Sichern Sie sich bereits Zusatzerlöse aus Ihrer THG-Quote?“

Fahren Sie in Ihrem Unternehmen schon elektrisch oder verfügt Ihre Einrichtung über öffentlich zugängliche Ladestationen? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie. Denn seit 2022 gilt eine neue Regelung für die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und den Verkauf Ihrer CO2-Äquivalente. Was bedeutet das?

 

Kurz gesagt: Sie können die mit Ihren E-Fahrzeugen eingesparten Emissionen zu Geld machen. Gekauft werden diese CO2-Äquivalente von Mineralölkonzernen, die damit die Verkehrswende unterstützen können. Ähnliches Prinzip gilt für Betreiber öffentlicher Ladestationen, relevant sind hier jedoch die tatsächlichen Ladestrommengen, während für E-Fahrzeuge Pauschalwerte angesetzt werden.

 

Sie möchten weitere Informationen,

  • unter welchen Voraussetzungen Ihre Einrichtung vom THG-Quotenhandel profitieren kann?
  • wie hoch diese Zusatzerlöse ausfallen können und was diese beeinflusst?
  • wie Sie MVV Energie als langjähriger Partner der PEG bei der Beantragung unterstützen kann?

 

Dann melden Sie sich direkt hier zum Webinar von MVV am 15.06.2022 an:

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