Allgemeine Geschäftsbedingungen

P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG

Die P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG (kurz PEG) ist eine eingetragene Genossenschaft im Sinne des Genossenschaftsgesetzes. Unternehmensgegenstand ist gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung das „Anbieten von Dienstleistungen zum Zweck der Optimierung der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die Vermittlung günstiger Einkaufsmöglichkeiten und/oder Dienstleistungen zum Betrieb gemeinschaftlicher Einrichtungen“.
Das Verhältnis der PEG zu ihren Mitgliedern regelt sich nach der Satzung und nachfolgenden Regelungen:

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

A – Geschäftsbeziehungen

Die Genossenschaft vermittelt Umsätze von Lieferanten des Gesundheitswesens und verschafft damit ihren Mitgliedern günstige Einkaufsmöglichkeiten. Die Mitglieder treten mit Ausnahme der unter § 3 A genannten Fälle unmittelbar mit den jeweiligen Lieferanten in Rechtsbeziehungen. Die Tätigkeit der PEG beschränkt sich damit nur auf die Vermittlung der Lieferungen oder Dienstleistungen der Lieferanten. Die getätigten Umsätze zwischen Mitglied und Lieferant erfolgen im Namen und auf Rechnung des Lieferanten. Die PEG übernimmt insbesondere keine Rechtspflichten für die ordnungsgemäße und fristgerechte Lieferung, Mängelbeseitigung, Garantie, Schadensersatz- und sonstiger Ansprüche.

Die PEG überwacht die Einhaltung der vom Lieferanten zugesagten Konditionen durch Abstimmung der vom jeweiligen Lieferanten und vom Mitglied gemeldeten, abgerechneten Vermittlungsumsätze. Die PEG erhält von den Lieferanten Bonuszahlungen, die sie zum Teil als genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder weitergibt.

B – Gültigkeit der Bestimmungen

(1) Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn sie im Einzelnen vereinbart und schriftlich niedergelegt sind.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit.
(3) Gerichtsstand ist München. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 2 Rückvergütung und Servicegebühr

A – Rückvergütung / Servicegebühr

Die PEG gewährt nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres an ihre Mitglieder eine Rückvergütung, die um die Servicegebühr, welche einen Teil der Aufwendungen der Genossenschaft decken soll, gemindert wird. Die Servicegebühr beträgt 0,5 % des von allen Lieferanten gemeldeten und abgerechneten individuellen Mitgliederumsatzes.

B – Fälligkeit

Die um die Servicegebühr geminderte Rückvergütung wird fällig, wenn die Feststellung des Jahresabschlusses im Rahmen der Generalversammlung eines jeden Geschäftsjahres beschlossen wurde.

C – Spezielle Konzepte

Im Rahmen spezieller Konzepte können einzelvertragliche, von vorgenannten Regelungen abweichende Vereinbarungen hinsichtlich der Rückvergütung und Servicegebühr getroffen werden. Die Erhebung der Servicegebühr bleibt davon unberührt.

 

§ 3 Eigenleistungen, Vorbehalte und Mängel

A – Eigenleistungen

Erfolgt eine Lieferung oder Leistung im Namen und auf Rechnung der PEG, so hat der Leistungsempfänger die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug, innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu zahlen, soweit der Skontoabzug nicht auf der Rechnung ausgeschlossen ist. Der Verzug richtet sich nach § 288 BGB. Die Genossenschaft ist berechtigt, Verzugszinsen zu erheben.

B – Eigentumsvorbehalt, Mängel

Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Zahlungen werden mangels anderweitiger Vereinbarung stets zunächst auf eventuelle Zins- und Kostenforderungen, sodann auf die jeweils älteste Verbindlichkeit des Mitglieds angerechnet. Hinsichtlich des Eigentumsvorbehaltsrechtes und des Mängelrügerechtes gelten die Regelungen des BGB und des HGB in neuester Fassung sowie die aktuelle Rechtsprechung.

 

München, 05/2022

P.E.G. Servicegesellschaft mbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Angebotes oder einer Auftragsrückantwort der P.E.G. Servicegesellschaft mbH geleistet werden.
Auftrag, Auftragsbestätigung, Angebot und Angebotsbestätigung beziehungsweise Angebotsrückantwort werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

 

§ 1 Art und Umfang der Beratungs-­ und Dienstleistungen

Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden insbesondere in den Bereichen Verpflegungsmanagement, Hygienemanagement, Prozessmanagement und Technisches Management. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.
Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.
Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen. Dabei trägt die P.E.G. Servicegesellschaft mbH dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden, die auf den von dem Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den die P.E.G. Servicegesellschaft mbH mit dem jeweiligen Subdienstleister abschließt.

 

§ 2 Mitwirkungsleistungen des Kunden

Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit der P.E.G. Servicegesellschaft mbH abstimmen und die P.E.G. Servicegesellschaft mbH bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass der P.E.G. Servicegesellschaft mbH in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
Der Kunde wird der P.E.G. Servicegesellschaft mbH bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch die P.E.G. Servicegesellschaft mbH erforderlich ist.
In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird die P.E.G. Servicegesellschaft mbH von ihrer Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die der P.E.G. Servicegesellschaft mbH infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

 

§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

In allen anderen Fällen räumt die P.E.G. Servicegesellschaft mbH dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.

 

§ 4 Vergütung

Die von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen werden nach Vertrag vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der P.E.G. Servicegesellschaft mbH werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche die P.E.G. Servicegesellschaft mbH ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH zu zahlen hat, werden dem Kunden wie im Vertrag vereinbart weiterberechnet.
Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Manntag. Ein Manntag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand, Zuschläge für Arbeit an Wochenend- und Feiertagen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind im Vertrag der P.E.G. Servicegesellschaft mbH genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
Die von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH erbrachten Leistungen werden dem Kunden spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH schriftlich anerkannt.
Sollte der Kunde Mitglied der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG sein und Ansprüche auf eine Rückvergütung haben, ist dennoch eine Verrechnung mit den in Rechnung gestellten Leistungen ausgeschlossen.

 

§ 5 Zahlungsfristen/Verzug

Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die P.E.G. Servicegesellschaft mbH berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Im Falle des Verzugs des Kunden ist die P.E.G. Servicegesellschaft mbH zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird die P.E.G. Servicegesellschaft mbH während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.
Sollte der Kunde Mitglied der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG sein ist die P.E.G. Servicegesellschaft mbH berechtigt im Falle eines Zahlungsausfalls die bestehende Forderung mit der evtl. Rückvergütung auszugleichen.

 

§ 6 Beauftragung und Stornierung

Die Beauftragung des Kunden an die P.E.G. Servicegesellschaft mbH erfolgt, unter Bezug auf das ihm unterbreitete Angebot und im Zeitraum der gesetzten Bindefrist, schriftlich.
Ein Auftrag auf Angebote außerhalb deren abgelaufener Bindefrist kann nur dann in eine Leistungserbringung münden, wenn die P.E.G. Servicegesellschaft mbH den Auftrag akzeptiert.
Stornierungen und ein Kundenseitiger Wunsch für einen Auftragsabbruch, ohne dass die beauftragten Leistungen bereits begonnen wurden, bzw. vollständig erbracht sind, müssen seitens des Kunden gegenüber der P.E.G. Servicegesellschaft mbH schriftlich erfolgen.
Der Stornierungszeitraum für einen Auftrag beträgt 10 Kalendertage.
Wurden in diesem Zeitraum noch keinerlei Leistungen durch die P.E.G. Servicegesellschaft mbH gegenüber dem Auftraggeber erbracht, erfolgt die Stornierung für diesen kostenfrei.
Sofern in diesem Stornierungszeitraum jedoch bereits eine Leistungserbringung durch die P.E.G. Servicegesellschaft mbH gestartet wurde, bzw. erfolgt ist, kann sie zwar ebenfalls storniert werden, es sind jedoch dann die bis dahin erbrachten Aufwände der P.E.G. Servicegesellschaft mbH entsprechend den vereinbarten Auftragskonditionen, dieser zu vergüten.
Für die Stornierung und deren Frist gilt das Datum des schriftlichen Auftragseingangs des Kunden bei der P.E.G. Servicegesellschaft mbH.

 

§ 7 Qualitative Leistungsstörung

Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die P.E.G. Servicegesellschaft mbH dies zu vertreten, ist die P.E.G. Servicegesellschaft mbH verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber der P.E.G. Servicegesellschaft mbH erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat die P.E.G. Servicegesellschaft mbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

 

§ 8 Haftung

Eine Haftung von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH.
Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.

 

§ 9 Datenschutz

Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat. Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH, ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG (100 %-Muttergesellschaft), Datenschutzbeauftragte Beate Diem, GH2 Datenschutz, Kirchstraße 18, 72793 Pfullingen.
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Rechten nach Art. 14, 21 DSGVO können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

 

§ 10 Geheimhaltung

Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH verpflichtet sich, über alle im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt. Bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

 

§ 11 Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von der P.E.G. Servicegesellschaft mbH abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.
Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

Die P.E.G. Servicegesellschaft mbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird die P.E.G. Servicegesellschaft mbH den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen.

 

München, 04/2022

PEG Community

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung des Forums PEG-Community von der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG (nachfolgend „Anbieter“ genannt) gelten nachfolgende Bedingungen.

Die Nutzung des Forums ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.

 

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand

2.1 Voraussetzung für die Nutzung des Forums ist die Registrierung (siehe auch § 2 Nr.2) über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular im Forum bekommen Sie eine Bestätigungsemail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Mit der Aktivierung Ihres Accounts durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Foren-Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).

2.2 Bedingungen der Registrierung

2.2.1 Die Registrierung ist nur Mitarbeitern von Gesundheitseinrichtungen die Mitglieder der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft sind vorbehalten.

2.2.2 Eine Anmeldung ist nur mit der geschäftlichen E-Mail Adresse der entsprechenden Mitgliedseinrichtung möglich.

2.2.3 Erlischt die Bedingung aus 2.1. wird der Zugang gelöscht.

2.2.4 Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Forums als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Ihnen als Nutzer ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Sie Beiträge und Themen im Forum einstellen können.

2.3 Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Forum. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Betreibers.

2.4 Ihr Foren-Account darf nur von Ihnen selbst genutzt werden. Ebenso sind Sie als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Ihre Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Verwendung von markenrechtlich geschützten Worten und Internetadressen als Benutzername (Nickname) sind nicht erlaubt.

2.5 Der Anbieter wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), über das Internet nicht abrufbar ist. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.

2.6 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird. Der Anbieter wird die Nutzer entsprechend über die Änderungen informieren.

2.7 Sinn und Zweck des Forums ist ein an die Mitglieder der P.E.G. eG gerichteter „Markt der Meinungen“. Es soll daher unter den Nutzern ein friedlicher und respektvoller Umgang ohne beleidigende Anfeindungen gepflegt werden.

 

§ 3 Pflichten als Foren-Nutzer

3.1 Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

  • beleidigende oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen;
  • Spam über das System an andere Nutzer zu versenden;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • Ihr Thema mehrfach im Forum einzustellen (Verbot von Doppelpostings);
  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Forum zu veröffentlichen;
  • Werbung im Forum ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext in der Signatur oder innerhalb von Beiträgen. Homepage-URLs und Adress- bzw. Kontaktdaten dürfen nur im Benutzer-Profil des Forums veröffentlicht werden.

3.2 Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten.

3.3 Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln § 3 Abs. 1 und 2, kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Abmahnung oder
  • Sperrung des Zugangs zum Forum.

3.4 Der Anbieter ist auch berechtigt, Ihnen als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Sie können diese Maßnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

3.5 Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

 

§ 4 Übertragung von Nutzungsrechten

4.1 Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Nutzer. Sie räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten. Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen.

4.2 Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Foren-Accounts bestehen.

 

§ 5 Haftungsbeschränkung

5.1 Der Anbieter des Forums übernimmt keinerlei Gewähr für die im Forum eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

5.2 Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

 

§ 6 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

6.1 Diese Vereinbarung ist an die Mitgliedschaft des Arbeitsgebers der angemeldeten Nutzer bei der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG gebunden. Wird dieser Vertrag gekündigt (Mitgliedschaft bei der P.E.G. eG oder das Arbeitsverhältnis) wird auch die Mitgliedschaft in der PEG-Community beendet.

6.2 Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

6.3 Der Anbieter ist nach Beendigung dieses Foren-Nutzungsvertrags berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch von Ihnen als Nutzers auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de (angepasst auf das Forum der PEG Community)

 

Stand: 01.04.2022