Deutsche E-Vergabe
Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber müssen bei Überschreitung der Schwellenwerte ausgeschrieben werden. Die jeweiligen Schwellenwerte ergeben sich aus der VOB/A, UVgO, VOL und VgV. Unterhalb der Grenzen gelten länderspezifische Vorgaben für die einzelnen Vergabearten wie etwa „beschränkte Ausschreibung“ oder „freihändige Vergabe“. Da die Vergabe im Gesundheitsmarkt immer mehr an Bedeutung gewinnt, müssen sich alle Beteiligten auf diese…
Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber müssen bei Überschreitung der Schwellenwerte ausgeschrieben werden. Die jeweiligen Schwellenwerte ergeben sich aus der VOB/A, UVgO, VOL und VgV. Unterhalb der Grenzen gelten länderspezifische Vorgaben für die einzelnen Vergabearten wie etwa „beschränkte Ausschreibung“ oder „freihändige Vergabe“. Da die Vergabe im Gesundheitsmarkt immer mehr an Bedeutung gewinnt, müssen sich alle Beteiligten auf diese Situation einstellen.
Sie möchten Ihre Ausschreibungen weiterhin selbstständig abwickeln, wünschen sich dabei jedoch Hilfe oder Erleichterung? Über uns können Sie zu Sonderkonditionen eine Software für die e-Vergabe erwerben. Mit Hilfe dieser browserbasierten Anwendung ist es unter anderem möglich, Ausschreibungen komplett elektronisch abzubilden, Zuschläge zu erteilen und unterschiedliche Schreiben zu erstellen.
Sowohl Vorlagen als auch Formulare können in der integrierten Bibliothek archiviert werden. Das System entspricht den derzeit geltenden rechtlichen Vorschriften. Rollen- und Rechtemodelle sind individuell konfigurierbar und alle Verfahrensarten werden unterstützt.

Unsere Lösungen
- Neutrale, fachliche Begleitung
- Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen
- Unterstützung bei der Angebotsbewertung
- Herstellung von Rechtssicherheit
- Gemeinsame Erstellung des Leistungsverzeichnisses
- Durchführung der Ausschreibung mittels Ausschreibungsportal
- Gemeinsame Angebotseröffnung
- Gemeinsame Zuschlagserteilung
- Themen und Termine werden durch die PEG und Miteigentümer festgelegt
- Nach gemeinsamer Abstimmung der Parameter und Erstellung des Leistungsverzeichnisses haben Sie die Möglichkeit, verbindlich Ihre Mengen zu melden
- In enger Abstimmung mit den Beteiligten werden die Öffnung und Auswertung des Angebotes sowie die Zuschlagsentscheidung getroffen