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Omnibus-Richtlinie: Was Gesundheitseinrichtungen jetzt wissen müssen

Worum geht es?

Die EU-Kommission hat Vorschläge für das erste Omnibus-Paket vorgestellt. Ziel ist es, mittelständische Unternehmen bei den Anforderungen der CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung), CSDDD (Lieferketten-Sorgfaltspflichten) und dem CBAM (CO2-Grenzausgleich) zu entlasten. Der Vorschlag muss jedoch noch durch mehrere EU-Instanzen und kann sich entsprechend ändern.

Wichtige Punkte im Überblick:

Nachhaltigkeitsbericht (CSRD & Umwelttaxonomie)

  • Berichtspflicht für Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind (Public Interest Entity) erst ab 2028 (statt 2026) für das Geschäftsjahr 2027
  • Betroffen sind nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und > 50 Mio. € Umsatz oder > 25 Mio. € Bilanzsumme
  • Kein Taxonomie-Reporting für Unternehmen unter 450 Mio. € Umsatz
  • 80 % der bisher berichtspflichtigen Unternehmen könnten ausgenommen werden.

Fazit für Gesundheitseinrichtungen

Unternehmen, die nicht als Public Interest Entity gelten (z. B. weil sie nicht an der Börse notiert sind oder keine bestimmte Größe überschreiten), hätten demnach mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD)

  • Start für große Unternehmen auf 2029 verschoben
  • Verpflichtung nur für Unternehmen mit > 1.000 Beschäftigten und > 450 Mio. € Umsatz
  • Weniger Meldepflichten für nicht-berichtspflichtige Unternehmen
  • Zivilrechtliche Haftung wird reduziert

CO2-Grenzausgleich (CBAM)

  • Kleine Einführer (< 50 Tonnen Import) ausgenommen
  • 90 % der bisher betroffenen Unternehmen könnten nicht mehr betroffen sein
  • Pflicht zum Zertifikatekauf auf Februar 2027 verschoben
  • Vereinfachung der Verfahren geplant

Wie geht es weiter?

Die Vorschläge gehen nun in die nächste Phase der Gesetzgebung, möglicherweise einschließlich Trilogverhandlungen. Änderungen sind also noch möglich. Zudem wird die EU-Kommission weitere Vereinfachungen vorstellen. Anschließend müssen die Direktiven in nationales Recht umgesetzt werden. Daher bleibt ungewiss, wie die finalen Erleichterungen letztlich aussehen werden.

PEG - Foto von Christoph Pelizaeus
Christoph Pelizaeus, Leitung Nachhaltigkeitsmanagement
P.E.G. eG

„Der Investitionsbedarf der Gesundheitseinrichtungen für den klimagerechten Umbau ist gewaltig. Zugleich sind aber auch die Chancen riesig. Sollte der Änderungsvorschlag der Omnibus-Initiative umgesetzt werden, würde die CSRD nicht nur für deutlich weniger Unternehmen gelten als ursprünglich geplant, sondern sogar hinter die bisherige Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung zurückfallen. Damit droht ein regulatorischer Rückschritt, der die Transparenz und Verantwortlichkeit im Nachhaltigkeitsmanagement erheblich schwächen könnte.“

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Christoph Pelizaeus
Leitung Nachhaltigkeitsmanagement und Fachberatung