CSRD & VSME verstehen
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Gesundheitswesen
Ganz gleich, ob Ihre Einrichtung im Gesundheitswesen bereits berichtspflichtig ist oder Sie freiwillig ESG-Standards integrieren möchten – wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihres Nachhaltigkeitsberichts. Bei uns finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um CSRD, ESRS, VSME und ESG.

Der passende Nachhaltigkeitsbericht für Ihre Anforderungen
Nach aktuellem Stand des Omnibus-Pakets der Europäischen Kommission
Für CSRD-berichtspflichtige Einrichtungen
- Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS-Standard
- Gesetzeskonform gemäß EU-Richtlinie (CSRD)
- Alle ESG-Aspekte berücksichtigt
- Für Unternehmen, die mindestens 2 von 3 Kriterien erfüllen:
- mehr als 250 Mitarbeitende
- mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme
- mehr als 50 Mio. € Umsatz
Für nicht berichtspflichtige Einrichtungen
- Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht nach VSME-Standard
- Flexibel und einfach umsetzbar
- Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen
- Ideal bei möglichem Wegfall der Berichtspflicht durch die Omnibus-Verordnung

Ihr Weg zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht
Effizient, einfach und rechtskonform
- Bedarfsanalyse und Beratung: Gemeinsam klären wir Ihre Anforderungen und unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Software sowie beim Onboarding.
- Berichtserstellung: Wir sorgen dafür, dass Ihr Bericht fristgerecht und rechtskonform erstellt wird.
- Feedback und Support: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess der Berichterstellung – und stehen Ihnen auch darüber hinaus beratend zur Seite.
Ihr Ansprechpartner für ein unverbindliches Erstgespräch

Häufig gestellte Fragen
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet mittlere und große Unternehmen wie Klinikgruppen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten. Grundlage hierfür sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – einheitliche EU-Standards, die festlegen, welche Informationen zu berichten sind und in welcher Form dies zu erfolgen hat.
Seit 2025 gilt die CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme
- Mehr als 50 Mio. € Umsatz
VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium sized enterprises) ist ein freiwilliger Standard für mittelständische Unternehmen wie Arztpraxen oder Pflegeheime. Er ermöglicht eine strukturierte und praxisnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung ohne bürokratischen Aufwand und ohne gesetzliche Verpflichtung.
Die Omnibus-Initiative wurde im Februar 2025 von der EU-Kommission vorgestellt und soll den Bürokratieaufwand für Unternehmen deutlich senken. Sie sieht unter anderem spätere Fristen und vereinfachte Anforderungen bei Nachhaltigkeitsberichten nach CSRD vor und richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen.
ESG steht für Environmental, Social und Governance – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die drei Säulen werden verwendet, um zu beurteilen, wie Unternehmen mit der Umwelt interagieren, wie sie mit ihren Mitarbeitenden und Stakeholdern umgehen und wie sie hinsichtlich Unternehmensführung und ethischer Praktiken agieren.
Nein, detaillierte Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für unsere Mitglieder bieten wir gezielte Beratung und praxisnahe Unterstützung an – von der Auswahl geeigneter Berichtsstandards bis zur Datenerhebung. So ermöglichen wir einen einfachen Einstieg in die Berichterstattung.
Die Klimabilanz (auch CO2-Bilanz genannt) erfasst die Treibhausgasemissionen, die durch die Aktivitäten Ihrer Einrichtung entstehen. Wenn Ihr Einrichtung unter die CSRD fällt, ist die Klimabilanz ein verpflichtender Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Klimabilanz und der Einhaltung aller relevanten Anforderungen.
Nein, wir unterstützen auch Einrichtungen im Gesundheitswesen, die nicht Mitglied unserer Einkaufsgenossenschaft sind.