PEG - virtuelle Kuppel schützt vor Cyber Bedrohungen

Wie sicher ist Ihre IT? Cyber Security Check starten

Die EU-Richtlinie stärkt die Cybersicherheit in Einrichtungen und Organisationen kritischer Infrastrukturen. Wir analysieren Ihre IT-Sicherheit im Gesundheitswesen und unterstützen Sie dabei, die NIS-2 Anforderungen zu erfüllen.

Ihre Vorteile mit PEG

  • Transparenz über Ihre IT-Sicherheitslage – Erhalten Sie einen klaren Überblick über den aktuellen Sicherheitsstatus Ihres Unternehmens.
  • Überprüfung nach anerkannten Standards – Unsere Analyse basiert auf industriellen, öffentlich verfügbaren Sicherheitsstandards.
  • Handlungsempfehlungen für kritische Schwachstellen – Sie erhalten präzise Empfehlungen zur Behebung von Sicherheitslücken.
  • E-Mail-Benachrichtigungen bei neuen Schwachstellen – Lassen Sie sich sofort informieren, wenn neue Software-Schwachstellen auftreten.
  • Unterstützung bei Zertifizierungen und Versicherungen – Nutzen Sie die Dokumentationshilfe für Ihre Zertifizierungen und Versicherungsanforderungen.

In drei Schritten zum Cyber Security Check

  1. Scan Ihrer Hauptdomain
    Ihre Hauptdomain wird nicht-invasiv durch LocateRisk gescannt. Die Bewertung erfordert neben der URL Ihrer Hauptdomain keine weiteren Informationen.
     
  2. Ergebnis mit Sicherheitsscore und Managementübersicht
    Im Anschluss erhalten Sie das Ergebnis, das einen Sicherheitsscore sowie eine Managementübersicht enthält.
     
  3. Analyse der fünf kritischsten Schwachstellen
    Auf Wunsch erläutern wir Ihnen in einem vertiefenden Gespräch die fünf kritischsten Schwachstellen und bieten Handlungsempfehlungen zur Optimierung.

Interessiert an einem Cyber Security Check?

Möchten Sie einen schnellen und transparenten Überblick über Ihre IT-Sicherheitslage erhalten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und unser Team wird sich zeitnah bei Ihnen melden.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die NIS-2 Richtlinie und wer ist davon betroffen?

Die NIS-2 Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine EU-weite Vorschrift zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie zielt darauf ab, ein einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb der EU zu schaffen und kritische Infrastrukturen gegen IT-Störungen und Cyberangriffe effektiver zu schützen.

Ob ein Unternehmen von der NIS-2 Richtlinie betroffen ist, hängt von zwei Kriterien ab:

1. Unternehmensgröße

  • mehr als 50 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz von über zehn Millionen EUR

 

2. Unternehmenssektor

Der zweite wesentliche Punkt ist der Sektor, in welchem das Unternehmen tätig ist. Dazu zählen Sektoren wie Energieversorgung, Gesundheitswesen, Transport, Wasserversorgung und Finanzen.

 

In Deutschland fallen ca. 30.000 Unternehmen unter die NIS-2 und werden so zum Erfüllen strenger Anforderungen an ihre Cybersicherheit verpflichtet.

Welche Maßnahmen sind für die NIS-2 Richtlinie umzusetzen?

Zur Erfüllung der NIS-2 Richtlinie müssen Unternehmen die technisch organisatorischen Maßnahmen (TOMs) neu bewerten und dokumentieren. Dazu gehören eine umfassende Risikoanalyse, das Management von Sicherheitsvorfällen, Back-up- und Krisenmanagement, sowie Maßnahmen zur Zugriffskontrolle, Verschlüsselung und sicheren Kommunikation. Zudem sind regelmäßige Mitarbeiterschulungen und die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei Dienstleistern essenziell.

Wann tritt NIS-2 in Kraft?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der derzeit im Gesetzgebungsverfahren bearbeitet wird. Die finale Veröffentlichung des Gesetzes steht noch aus. Nach aktuellem Stand wird das Gesetz voraussichtlich im März 2025 in Kraft treten.

Welche Konsequenzen können bei Verstößen entstehen?

Die Nichteinhaltung der NIS-2 Richtlinie kann für Unternehmen Bußgelder nach sich ziehen. Zudem weist die Richtlinie darauf hin, dass Geschäftsführer unter bestimmten Umständen persönlich für die Einhaltung der IT-Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich sein können.