
Verbot von Leuchtstofflampen
Jetzt umrüsten auf LED!
Sparen Sie Energie und Geld mit dem Umstieg. Wir beraten Sie kostenlos und unterstützen bei möglichen Förderungen für Ihr Unternehmen im Gesundheitswesen.
Das Verbot von Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen ist da!
Lassen Sie sich jetzt beraten
Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses Gespräch mit unserem Experten-Team aus dem Energiemanagement und erfahren Sie mehr über das Verbot, welche Vorteile neue Beleuchtungstechnologien Ihrem Unternehmen bieten und wie wir Sie beim Wechsel auf LED unterstützen können.
Welche Vorschriften gibt es?
Die Verwendung von Quecksilber in elektronischen Geräten ist bereits seit einigen Jahren untersagt. Für T5- und T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und diversen weiteren Leuchten gab es bislang Ausnahmen. Gemäß der RoHS-Richtlinie sind seit dem 25. August 2023 die Leuchtstofflampen T5 und T8 nicht mehr erhältlich. Von dem Verbot sind nun auch die Halogen-Pins seit dem 1. September 2023 betroffen.
Die Umstellung auf moderne Beleuchtungssysteme eröffnet heute mehr Möglichkeiten denn je. Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesen erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern profitieren auch langfristig von der hohen Energieeffizienz der LED-Leuchtmittel.

Unser Leistungsversprechen
So unterstützen wir Sie:
Kompetente Beratung im Bereich LED-Technologien
- Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch
- Zahlreiche Produktlösungen und Serviceleistungen unserer Partnerlieferanten für sämtliche Bedarfe im Bereich Licht
- Sparen Sie durch moderne Technologien Energie und Geld
- Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens

Ihre Vorteile mit der PEG
Individuelle Beratung durch unser erfahrenes Experten-Team
Partnerlieferanten im Bereich Beleuchtung (Großhandel) und exklusiv verhandelte Preise
Analyse von Fördermöglichkeiten
Nachhaltige Beleuchtung
Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen
In Ihrem Gebäude befinden sich noch einige in die Jahre gekommene Leuchten? Die Zeit zu handeln ist gekommen. Nutzen Sie die Gelegenheit und tauschen Sie sich mit einem unserer erfahrenen Spezialisten aus. Dieser informiert Sie gerne weitreichend über das Verbot der Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen und Sie erfahren, wie Sie durch einen Umtausch Energie und damit Geld sparen sowie zusätzlich durch eventuelle Förderungen profitieren können.
Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Beratungsgespräch an – teilen Sie uns Ihre Terminwünsche gerne direkt mit.