CSRD-Bericht im Gesundheitswesen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU bringt verschärfte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Ziel ist es, ökologische und soziale Auswirkungen unternehmerischen Handelns transparenter zu machen – für Investoren und Stakeholder. Das Thema ist längst präsent – und für manche Einrichtungen im Gesundheitswesen bereits zeitkritisch.

PEG - ESG am Laptop

Nachhaltigkeitsberichterstattung leicht gemacht

Machen Sie Ihr Haus zukunftssicher: Mit unserer Beratung und unseren Lösungen integrieren Sie Nachhaltigkeit wirtschaftlich und effizient in Ihre Prozesse. Gemeinsam mit FALK Momentum – unser Partner für Beratung und Wirtschaftsprüfung – entwickeln wir Strategien, die genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

 

Ihr Mehrwert: Eine rechtssichere und effiziente Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Fokus auf die relevanten ökologischen, sozialen und geschäftlichen Faktoren.

Klimabilanz: Erstellung und Aktualisierung Ihrer CO2-Bilanz.

GAP-Analyse: Prüfung Ihrer Maßnahmen auf CSRD-Konformität.

Datensammlung: Aufbau eines effizienten Systems zur Erhebung relevanter Nachhaltigkeitsdaten.

Strategie und Maßnahmenplan: Entwicklung Ihrer Roadmap zum Erreichen der gesteckten Nachhaltigkeitsziele.

Beratung: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Dienstleister und Softwareanbieter, strategische Empfehlungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsthemen sowie Argumentationshilfen für Stakeholder.

Vorteile für Sie und Ihre Einrichtung

Nachhaltig Mehrwerte schaffen

Zeitersparnis: Effiziente Prozesse entlasten Sie und Ihre Mitarbeitenden.
Qualität und Expertise: Nachhaltigkeitsspezialisten mit unterschiedlicher Spezialisierung in einem Team.
Sicherheit: Gesetzeskonforme Berichterstattung minimiert Haftungsrisiken.

Schritt für Schritt zu mehr Nachhaltigkeit

Unser Onepager gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Schritte und Fristen zur Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist betroffen?
  • Ab 2024:
    Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen und damit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für 2025 verpflichtet sind bezüglich Umwelt- und Sozial-Themen sowie Belangen
    der Arbeitnehmenden, der Korruptionsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte.
  • Ab 2025:
    Große Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: 
    - mehr als 250 Beschäftigte,
    - mehr als 50 Millionen EUR Umsatz,
    - mehr 25 Millionen EUR Bilanzsumme.
  • Ab 2026:
    Kapitalmarktorientierte kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleinere Finanzunternehmen.
Benötige ich Vorkenntnisse zur Erstellung des Berichts?

Umfassende Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Unser Team führt Sie langsam an die Berichterstattung heran und begleitet Sie schrittweise durch den gesamten Prozess. Die Software-Lösungen unserer Dienstleistungspartner erleichtern und beschleunigen zudem den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich.

Wie sieht es mit der Erstellung der Klimabilanz aus?

Die Klimabilanz ist verpflichtender Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts und informiert transparent über die CO2-Emissionen Ihres Unternehmens. Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Sie ganzheitlich bei der Erstellung Ihrer Klimabilanz.

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