CSRD-Bericht im Gesundheitswesen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU bringt verschärfte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Ziel ist es, ökologische und soziale Auswirkungen unternehmerischen Handelns transparenter zu machen – für Investoren und Stakeholder. Das Thema ist längst präsent – und für manche Einrichtungen im Gesundheitswesen bereits zeitkritisch.
Nachhaltigkeitsberichterstattung leicht gemacht
Mit PEGreen und FALK Momentum
Wir bieten ein umfassendes Portfolio an Beratungsleistungen und Produkten, die nachhaltiges Handeln im Gesundheitssektor fördern. Gemeinsam mit unseren Partnern FALK
Momentum – einer spezialisierten Beratungsgesellschaft und renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – entwickeln wir passgenaue Lösungen für Ihre Anforderungen.
Unser Ziel: Sie ganzheitlich und effizient durch den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu navigieren.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Fokus auf die relevanten ökologischen, sozialen und geschäftlichen Faktoren.
Klimabilanz: Erstellung und Aktualisierung Ihrer CO2-Bilanz.
GAP-Analyse: Prüfung Ihrer Maßnahmen auf CSRD-Konformität.
Datensammlung: Aufbau eines effizienten Systems zur Erhebung relevanter Nachhaltigkeitsdaten.
Strategie und Maßnahmenplan: Entwicklung Ihrer Roadmap zum Erreichen der gesteckten Nachhaltigkeitsziele.
Beratung: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Dienstleister und Softwareanbieter, strategische Empfehlungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsthemen sowie Argumentationshilfen für Stakeholder.
Schritt für Schritt zu mehr Nachhaltigkeit
Vom Quick Check ESG bis zur vollständigen Integration von Nachhaltigkeit in Ihr Geschäftsmodell – unser Onepager zeigt Ihnen die wesentlichen Schritte für den Aufbau eines effektiven und nachhaltigen Managementsystems.
Häufig gestellte Fragen
- Ab 2024:
Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen und damit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für 2025 verpflichtet sind bezüglich Umwelt- und Sozial-Themen sowie Belangen
der Arbeitnehmenden, der Korruptionsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte.
- Ab 2025:
Große Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- mehr als 250 Beschäftigte,
- mehr als 50 Millionen EUR Umsatz,
- mehr 25 Millionen EUR Bilanzsumme.
- Ab 2026:
Kapitalmarktorientierte kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleinere Finanzunternehmen.
Umfassende Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Unser Team führt Sie langsam an die Berichterstattung heran und begleitet Sie schrittweise durch den gesamten Prozess. Die Software-Lösungen unserer Dienstleistungspartner erleichtern und beschleunigen zudem den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich.
Die Klimabilanz ist verpflichtender Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts und informiert transparent über die CO2-Emissionen Ihres Unternehmens. Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Sie ganzheitlich bei der Erstellung Ihrer Klimabilanz.